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Bauernverbände halten an Protesten fest

Auch wenn die Ampel-Regierung den Forderungen der Bauernverbände größtenteils entgegen gekommen ist, halten die Verbände an ihren Protesten fest. Ab Montag soll eine bundesweite Aktionswoce starten.

Die Bauernverbände haben für Januar zu Protesten gegen die Pläne der Bundesregierung aufgerufen, Steuerbegünstigungen im landwirtschaftlichen Bereich zu streichen. Die Ampel-Regierung hat zwar am Donnerstag die geplanten Kürzungen teilweise zurückgenommen. So soll auf die Abschaffung der Kfz-Steuerbefreiung in der Forst- und Landwirtschaft komplett verzichtet werden und die geplante Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel soll schrittweise über mehrere Jahre vollzogen werden. Dennoch halten die Bauernverbände an der Kritik fest und rufen weiterhin zu landesweiten Protesten ab 8. Januar auf.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks solidarisiert sich weiterhin mit den Landwirten.

Wir empfehlen weiterhin, dass Betriebsinhaber, die ein Zeichen für eine andere Mittelstandspolitik setzen und sich ebenfalls mit den Landwirten solidarisch zeigen möchten, in angemessener Weise an den Protestkundgebungen Bauernverbände teilnehmen.

Betrieben, die an den Protesten der Bauernverbände teilnehmen möchten, stellen wir hierfür eine Plakatvorlage zur Verfügung, die Sie unter folgendem Link herunterladen können. 

Wir haben unsere Übersicht über die von den Bauerverbänden geplanten Aktionen in den einzelnen Bundesländern aktualisiert. Hier geht es zur Übersicht.

Wie schon in unserem Sonder-Newsletter vom 3. Januar weisen aber nochmals klar darauf hin, dass

  • wir nur die Protestkundgebungen unterstützen, die von den Bauernverbänden organisiert sind.
  • wir den Betrieben, die an den Protestkundgebungen der Bauernverbände teilnehmen möchten, empfehlen, währenddessen nicht ihre Verkaufsstellen oder gar den ganzen Betrieb zu schließen und „mit Mann und Maus zur Demo zu fahren“. Denn die Schließung von Verkaufsstellen oder des Betriebs würde Umsatzverluste und eventuell Kundenverluste mit sich bringen und damit den Betrieben selbst schaden. Vielmehr sollten die Verkaufsstellen und Betriebe auch während der Protestkundgebungen offengehalten werden und nur die Betriebsinhaber und ggf. ein ausgewählter Kreis von Mitarbeitern zur Protestkundgebung der Landwirte entsandt werden. 
  • wir Blockaden von Autobahnauffahrten und anderen Zufahrtsstraßen ablehnen und teilnehmende Betriebe sich auf keinen daran beteiligen dürfen, Polizei oder Rettungskräfte zu behindern. Unser Zentralverband distanziert sich nochmals ausdrücklich von jeglichen Umsturzfantasien und der Vereinnahmung der Bauernproteste durch Extreme und Randgruppen, wie sie vereinzelt über die sozialen Medien verbreitet wurden.
  • Wir appellieren an die Betriebe, die an den Aktionen und Protestkundgebungen der Landwirte teilnehmen, die Proteste friedlich zu gestalten. Demonstrationen und Protestkundgebungen dürfen nur im Rahmen der Gesetze erfolgen und müssen unter allen Umständen angemessen und gewaltfrei bleiben. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wurde am 04. Januar im schleswig-holsteinischen Schlüttsiel von aufgebrachten Landwirten daran gehindert, eine Fähre zu verlassen. Dies wird von uns klar verurteilt, weil damit eine Grenze überschritten wurde und dies gegen die Regeln des demokratischen Miteinanders verstieß.

Stand 05.01.2024